Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung in bestimmten Studiengängen
In einigen Studiengängen werden zur Immatrikulation Sprachkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Hier einige Erläuterungen dazu.
B1-Niveau
Erfolgreicher Abschluss einer Sprache nach mindestens drei Unterrichtsjahren
B2-Niveau
Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere sein:
- ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch bis Klassenstufe 12,
- ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss - ein Sprachnachweis/Sprachzertifikat (z.B. TOEFL, IELTS) das dem Niveau B2 entspricht.
C1/C2-Niveau
Der Nachweis erfolgt über entsprechende Sprachzertifikate, ggf. über das Abitur oder den Bachelorabschluss.